Gewerbeinhaber dürfen Feuerwerk legal erwerben !

Alles was Sie als Gewerbetreibender für Ihren Erwerb wissen müssen:

1) Als Gewerbetreibender handeln Sie laut Gesetzt in erster Linie nicht privat, sondern im Sinne Ihres Gewerbes. Dies ermöglicht es Ihnen, unter dem Vorwand die erworbene Ware als Dienstausgaben für Ihre geschäftlichen Zwecke (Firmenfeier, Wiederverkauf, etc.) zu benutzen. Somit handeln Sie im Sinne des Gesetzes gewerblich und nicht privat.

2) Eine Auskunft über Ihr Gewerbe ist Nachzuweisen (Gewerbeschein, Handwerker-Kammer Karte, etc.), sowie die Personalien, welche auf dem Gewerbeschein eingetragen sind.

3) Sollte der Gewerbetreibende aufgrund geschäftlicher Vordergründen nicht erscheinen, so ist dies durch eine vom Gewerbeinhaber beauftrage und befugte Person (Privat/Gewerbetreibende) ebenfalls möglich, die bestellte Ware zu Überlassen. Vorgelegen werden muss (in Form einer physischen Kopie): Beide Personalien (Gewerbetreibende/r, befugte Person) sowie eine Erklärung des Gewerbeinhabers, dass diese Person befugt ist (Unterschrift + Kopie Personalien).

4) Wir bitten Sie darum, alle vorhin genannten Forderungen in Form eines DIN A4 Blattes bei uns dabei zuhaben (Welche wir unter Datenschutzrichtlinien aufbewahren). Funkelfun UG benötigt diese, um Nachweise im Falle einer Rechtsstreitung vorzuliegen.

5) Erlaubt sind grundsätzlich alle Formen der Gewerbeausübung. Sie müssen nur nachweisen können, dass Sie im Sinne des Gesetzes nicht privat mit unserer Ware handeln.

6) Zusätzlich werden wir eine Erkenntnis und Aufklärungsblatt auslegen, worauf die befugte Person unterschreibt. Damit sind dann Punkte 1) bis 5) ebenfalls zur Kenntnis genommen und Verstanden worden, dass dies ein rein gewerblicher Kauf ist.

7) Alle zuvor genannten Punkte ( 1. - 6.) sind im Sinne des Gesetzgebers so gestaltet, das dies ganzjährig legitim ist, unabhängig von Silvester. Somit sind Sie unter Einhaltung aller zuvor genannten Punkte, jederzeit fähig, bei uns Ware zu bestellen ( KAT. F1, F2, P1, T1).

Alles was Sie als Gewerbetreibender für Ihren Erwerb wissen müssen: 1) Als Gewerbetreibender handeln Sie laut Gesetzt in erster Linie nicht privat, sondern im Sinne Ihres Gewerbes. Dies... mehr erfahren »
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Gewerbeinhaber dürfen Feuerwerk legal erwerben !

Alles was Sie als Gewerbetreibender für Ihren Erwerb wissen müssen:

1) Als Gewerbetreibender handeln Sie laut Gesetzt in erster Linie nicht privat, sondern im Sinne Ihres Gewerbes. Dies ermöglicht es Ihnen, unter dem Vorwand die erworbene Ware als Dienstausgaben für Ihre geschäftlichen Zwecke (Firmenfeier, Wiederverkauf, etc.) zu benutzen. Somit handeln Sie im Sinne des Gesetzes gewerblich und nicht privat.

2) Eine Auskunft über Ihr Gewerbe ist Nachzuweisen (Gewerbeschein, Handwerker-Kammer Karte, etc.), sowie die Personalien, welche auf dem Gewerbeschein eingetragen sind.

3) Sollte der Gewerbetreibende aufgrund geschäftlicher Vordergründen nicht erscheinen, so ist dies durch eine vom Gewerbeinhaber beauftrage und befugte Person (Privat/Gewerbetreibende) ebenfalls möglich, die bestellte Ware zu Überlassen. Vorgelegen werden muss (in Form einer physischen Kopie): Beide Personalien (Gewerbetreibende/r, befugte Person) sowie eine Erklärung des Gewerbeinhabers, dass diese Person befugt ist (Unterschrift + Kopie Personalien).

4) Wir bitten Sie darum, alle vorhin genannten Forderungen in Form eines DIN A4 Blattes bei uns dabei zuhaben (Welche wir unter Datenschutzrichtlinien aufbewahren). Funkelfun UG benötigt diese, um Nachweise im Falle einer Rechtsstreitung vorzuliegen.

5) Erlaubt sind grundsätzlich alle Formen der Gewerbeausübung. Sie müssen nur nachweisen können, dass Sie im Sinne des Gesetzes nicht privat mit unserer Ware handeln.

6) Zusätzlich werden wir eine Erkenntnis und Aufklärungsblatt auslegen, worauf die befugte Person unterschreibt. Damit sind dann Punkte 1) bis 5) ebenfalls zur Kenntnis genommen und Verstanden worden, dass dies ein rein gewerblicher Kauf ist.

7) Alle zuvor genannten Punkte ( 1. - 6.) sind im Sinne des Gesetzgebers so gestaltet, das dies ganzjährig legitim ist, unabhängig von Silvester. Somit sind Sie unter Einhaltung aller zuvor genannten Punkte, jederzeit fähig, bei uns Ware zu bestellen ( KAT. F1, F2, P1, T1).

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