Handeln im Sinne des Gewerbes
Als Gewerbetreibender handeln Sie rechtlich nicht privat, sondern für Ihr Unternehmen. Feuerwerk kann als Betriebsausgabe genutzt werden (z. B. Firmenfeier, Veranstaltung, Wiederverkauf) – der Erwerb erfolgt gewerblich.
Alles auf einen Blick – klar und verständlich erklärt
Alles, was Sie als Gewerbetreibender für Ihren Erwerb wissen müssen.
Als Gewerbetreibender handeln Sie rechtlich nicht privat, sondern für Ihr Unternehmen. Feuerwerk kann als Betriebsausgabe genutzt werden (z. B. Firmenfeier, Veranstaltung, Wiederverkauf) – der Erwerb erfolgt gewerblich.
Bitte bringen Sie einen Nachweis mit (z. B. Gewerbeschein, Handwerkskammer-Karte) sowie die Personalien, die auf dem Nachweis eingetragen sind.
Ist der Gewerbeinhaber verhindert, kann eine beauftragte Person die Ware abholen. Erforderlich (als physische Kopien):
Alle Nachweise bitte gesammelt auf einem DIN-A4-Blatt mitführen. Funkelfun UG bewahrt diese gemäß Datenschutz auf und nutzt sie bei Bedarf als Rechtsnachweis.
Alle Formen der Gewerbeausübung sind grundsätzlich erlaubt. Wichtig ist, dass der Erwerb nicht privat, sondern ausschließlich im gewerblichen Rahmen erfolgt.
Vor Ort liegt ein Erkenntnis- und Aufklärungsblatt aus. Mit Unterschrift bestätigt die befugte Person, dass die Punkte 1–5 zur Kenntnis genommen und verstanden wurden.
Unter Einhaltung der Punkte 1–6 ist der Kauf bei uns ganzjährig möglich – unabhängig von Silvester. Gilt für die Kategorien:
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Aufklärungsblatt bestätigen Sie den rein gewerblichen Erwerb.
Funkelfun UG · Vielen Dank für Ihr Vertrauen!